- Die Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner ist auf 9 Personen begrenzt
- unter den Bewohnern, Angehörigen und Personal hat sich eine familiäre Atmosphäre entwickelt
- selbstbestimmtes Leben wird so lange wie möglich bewahrt
- geschultes Personal kann adäquat mit den Bewohnerinnen und Bewohnern umgehen
- Pflegepersonal und Betreuerinnen bleiben konstant
- eine Friseurin und eine Fußpflegerin kommen regelmäßig nach Hause
- es gibt Ausflüge und andere Aktivitäten
- jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer, welches individuell eingerichtet werden
kann
Das Wohngemeinschaftskonzept erwartet von den
Angehörigen:
- sich in einem der folgenden Aufgabenbereiche zu engagieren oder ihn eigenverantwortlich zu
übernehmen:
WG-Sprecherin bzw. -Sprecher
Protokollführung
Finanzen
Haushalt
Öffentlichkeitsarbeit
Veranstaltungen
- an den folgenden Veranstaltungen teilzunehmen:
Angehörigentreffen (jeden 1.
Mittwoch im Monat)
Schulungen für Angehörige im Umgang mit Demenz
Treffen z. B. mit der Alzheimer
Gesellschaft, dem Pflegedienst, interessierten Angehörigen potentieller neuer Bewohnerinnen und Bewohner, Informationsveranstaltungen
- eine gewisse Medienaffinität ist für die Mitarbeit unbedingt erwünscht. Die kurzfristige Verständigung der Angehörigen
verläuft außerhalb der Treffen (z.Zt über Skype) per email und über ein Infoportal welches der Pflegedienst ebenfalls nutzt. Je nach Aufgabenbereich ist der Umgang mit Word, Excel o.ä.
erforderlich.
Der ambulante Pflegedienst:
- besteht aus ca. 20 Personen – (Hauswirtschafterinnen, Pflegehelferinnen und Pflegefachkräfte,
Alltagsbetreuerinnen)
- eine 24-Stunden-Betreuung sowie eine Rund-um-die-Uhr-Rufbereitschaft
ist gewährleistet
- Personal ist im Umgang mit Demenz geschult; nimmt regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil
Der Eigenanteil beträgt somit 3.107€ bis 3.157 € pro Monat.
Sonstiges wie z.B. Frisör oder Fußpflege kann noch je nach induviduellem Bedarf 50 € bis 100 € ausmachen.
Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
Die jeweilige Pflegekasse leistet auf Antrag einen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 € pro
Monat. Die zusätzliche Betreuungsleistung durch die *Alzheimer Gesellschaft kann nach §45b SGB XI geltend gemacht werden (125,- €/Monat).
Weitere Informationen über finanzielle Leistungen:
Das Pflegestärkungsgesetz